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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14   

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https://dejure.org/2015,15990
LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14 (https://dejure.org/2015,15990)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.2015 - 5 Sa 638/14 (https://dejure.org/2015,15990)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 2015 - 5 Sa 638/14 (https://dejure.org/2015,15990)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Kündigung wegen Schlechtleistung und Verschärfung des Anforderungsprofils

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, § 524 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG, §§ 242, 1004 BGB, § 35 Abs. 2 BDSG (ErfK/Franzen 15. Aufl. BDSG, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Schlechtleistung eines Call-Center-Dispatchers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Kündigung wegen Schlechtleistung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Kündigung wegen Schlechtleistung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung wegen Schlechtleistung und Verschärfung des Anforderungsprofils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Schlechtleistung eines Call-Center-Dispatchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Schlechtleistung und Verschärfung des Anforderungsprofils

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verhaltensbedingte Kündigungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Schlechtleistung unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, sind auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784; BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - NZA 2008, 693; jeweils mwN).

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Arbeitnehmer eine "objektive Normalleistung" schulde, ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt, weil der Arbeitsvertrag als Dienstvertrag keine "Erfolgshaftung" des Arbeitnehmers kennt (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 15 mwN, aaO).

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen, aus denen ersichtlich ist, dass die Leistungen des betreffenden Arbeitnehmers deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben, also die Durchschnittsleistung erheblich unterschreiten (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 18-19, aaO).

    Er hat anhand der tatsächlichen Fehlerzahl, der Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung des betreffenden Arbeitnehmers näher darzulegen, dass die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquoten nach den Gesamtumständen darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 22, mwN).

    Bei einer repetitiven Tätigkeit entspricht es der menschlichen Natur, dass über einen längeren Zeitraum hinweg eine nahezu fehlerlose Arbeitsweise kaum möglich und deshalb vom Arbeitnehmer nicht zu verlangen und auch nicht zu erwarten ist (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 24, NZA 2008, 693).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Deshalb ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842).

    Die Abmahnung vom 30.04.2014 erfüllt auch im Übrigen die Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht für Abmahnungen wegen Minderleistungen aufgestellt hat (BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN, NZA 2013, 91).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, sind auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784; BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - NZA 2008, 693; jeweils mwN).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 - NJW 1985, 2968) hat der mit seinem Kündigungsschutzantrag obsiegende Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Er muss deshalb dartun, dass es sich insoweit nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein sachlich gebotenes, arbeitsplatzbezogenes Stellenmerkmal handelt (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 1223; 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26 mwN, NZA 2009, 312).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Er muss deshalb dartun, dass es sich insoweit nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein sachlich gebotenes, arbeitsplatzbezogenes Stellenmerkmal handelt (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 1223; 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26 mwN, NZA 2009, 312).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Der Arbeitgeber kann nicht unter Berufung auf eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung den Kündigungsschutz des betreffenden Arbeitnehmers dadurch umgehen, dass er in sachlich nicht gebotener Weise die Anforderungen an die Qualifikation des Arbeitsplatzinhabers verschärft (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 16-18 mwN, NZA 2014, 208).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 638/14
    Welche zeitliche Dauer für eine Fortbildung des bisherigen Arbeitsplatzinhabers im Hinblick auf nunmehr gesteigerte Arbeitsplatzanforderungen dem Arbeitgeber zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 - Rn. 32, 33 mwN, NZA 2006, 266).
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